Allgemeine Fragen
Nein. Sowohl für den Bachelor- und Masterstudiengang als auch für das Lehramt an den Regionalen Schulen und Gymnasien gibt es ab dem Wintersemester 2020/2021 keine Zulassungsbeschränkungen mehr. Wenn du eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen kannst, genügt eine Einschreibung/Immatrikulation in das 1. Fachsemester. Für zulassungsfreie grundständige Studiengänge erfolgt die Einschreibung online. Falls du dich bereits in einem höheren Fachsemester befindest, erfolgt die Einschreibung mit der Einreichung des Immatrikulationsantrages auf dem schriftlichen Wege. Die genauen Fristen kannst du der Internetseite der Universität Rostock entnehmen: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einschreibung/.
Die rechtlichen Grundlagen für das Studium bilden die Rahmenprüfungsordnung (RPO) und die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO). Die RPO regelt die Modalitäten der Prüfungen (Prüfungsfristen, Prüfungsformen, Prüfungsanforderungen etc.). Die SPSO regelt den Studienablauf (Leistungspunkte, Module etc.). Die SPSO enthält zudem einen Prüfungs- und Studienplan, der einen möglichen Ablauf des Studiums zeigt. Für die Lehramtsstudiengänge ist auch die Praktikumsordnung von Bedeutung. In dieser werden die Inhalte, Ziele und Abläufe der Sozial- und Schulpraktika geregelt.
Wir empfehlen dir als Studienanfänger*in dringend, an der Einführungswoche teilzunehmen. In allgemeinen und studiengangsbezogenen Veranstaltungen werden wichtige Hinweise gegeben, um dir den Studienbeginn zu erleichtern. Das Historische Institut bietet in jedem Jahr eine eigene Einführungsveranstaltung an. Unter anderem werden in dieser notwendige Informationen zu den Latinumskursen gegeben sowie die Einschreibung in die Grundkurse und Tutorien vorgenommen. Auch die Fachschaftsräte der verschiedenen Studiengänge bieten meist ein umfangreiches Programm an (z.B. Stundenplanhilfe). Das Programm zur Einführungswoche wird unmittelbar vor Beginn des neuen Semesters auf der Internetseite der Universität Rostock veröffentlicht.
Ein Modul kann man als eine systematische Einheit verstehen, welche sich aus mehreren Lernveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung etc.) zusammensetzt. (Eine Lehrveranstaltung von 90 Minuten entspricht 2 SWS=Semesterwochenstunden.) In der Fachwissenschaft umfasst ein Modul meist verschiedene Inhalte zu einer historischen Epoche. Im Studienverlaufsplan sind für das Lehramt sowohl Module für die Fachwissenschaft als auch für die Fachdidaktik vorgesehen. Sie werden mit einer Modulprüfung (beispielsweise einer Klausur oder einer Hausarbeit) abgeschlossen. Gegebenenfalls müssen in den anderen Veranstaltungen des Moduls Prüfungsvorleistungen (beispielsweise Referate, Portfolio) erbracht werden. Für den Abschluss eines Moduls erhälst du eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten (kurz: LP).
Nein. In den Modulplänen der Fächer sind ggf. sogar Module vorgesehen, welche sich über zwei Semester erstrecken. Wichtig ist, dass du den Überblick über bereits besuchte Veranstaltungen nicht verlierst. Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl in einigen Veranstaltungen ist es manchmal auch nicht möglich, ein Modul in einem Semester abzuschließen.
Nein. Die Modulabschlussprüfungen werden in einer Lernveranstaltung abgelegt. Gegebenenfalls müssen in den anderen Veranstaltungen eines Moduls Prüfungsvorleistungen (z.B. Referate, Portfolio) erbracht werden. In welcher Form die Modulprüfungen und Prüfungsvorleisungen erbracht werden müssen, kannst du beispielsweise den Studien- und Prüfungsplänen oder den Modulübersichten entnehmen. Beides findest du auf den Internetseiten der Universität Rostock oder des Historischen Instituts.
Nein. Grundsätzlich ist die Modulübersicht nur eine Empfehlung. Die Einführungsveranstaltungen müssen im ersten Semester absolviert werden, da dir dort wichtige Grundlagen für das Geschichtsstudium vermittelt werden. Allerdings gibt es teilweise feste Regelprüfungstermine oder zwingende bzw. empfohlende Teilnahmevoraussetzungen in bestimmten Modulen, die dem „freien” Studieren gewisse Grenzen setzen.
Wenn in deinem Modulplan als Prüfungsvorleistung “Anwesenheitspflicht in den Seminaren und Übungen” vermerkt ist, bedeutet das, dass du bei maximal 20% der Veranstaltungen unentschuldigt fehlen darfst, damit du die Prüfungsvorleistung erfüllst. Das Stichwort ist wohlgemerkt unentschuldigt - d. h. wenn du z.B. krank warst oder aus einem anderen wichtigen, unvermeidbaren Grund nicht an der Sitzung teilnehmen konntest, und das deiner*deinem Dozierenden/Tutor*in gemeldet hast, darf dir kein Nachteil entstehen. Es kann aber sein, dass du bei vermehrtem Fehlen aufgefordert wirst, eine Ersatzleistung zu erbringen (z.B. ein Essay schreiben).
Bitte sprich Probleme offen an - am besten bei den Dozierenden direkt oder wende dich an deinen Fachschaftsrat!
Praktische Erfahrungen können über berufsfeldorientierte Praktika (im Bachelor und Master) oder auch in den Schulpraktischen Übungen (nur im Lehramt) gesammelt werden. Einblick in verschiedene Berufsfelder bietet z.B. auch die Ringvorlesung der Universitätsbibliothek, die immer im Wintersemester angeboten wird.
Das Programm der Ringvorlesung findet ihr hier: https://www.ub.uni-rostock.de/lernen-arbeiten/kurse-lernangebote/angebote/ringvorlesung/
Sowohl für das Lehramt an Regionalen Schule als auch für das Lehramt an Gymnasien sind jeweils drei Praktika vorgesehen: Sozialpraktikum, Orientierungspraktikum und Hauptpraktikum. Die Praktika werden üblicherweise in den vorlesungsfreien Zeiten absolviert. Für die Betreuung ist das Praktikumsbüro zuständig. Ziele, Inhalte, Abläufe und Organisation der einzelnen Praktika regelt die Praktikumsordnung. Weitere Informationen zu den Praktika findest du hier: https://www.phf.uni-rostock.de/studium/praktikumsbuero/allgemeines-kontakt/. Falls du schon mit Kindern oder Jugendlichen zusammengearbeitet hast, ist gegebenenfalls eine Anerkennung des Sozialpraktikums möglich. Erfrage dazu Näheres bitte direkt bei den Mitarbeiter*innen des Praktikumsbüros.
Im Bachelor/Master muss ein einzelnes Praktikum im Umfang von 160 Stunden absolviert werden. Dieses wird mit einem kurzen Praktikumsbericht abgeschlossen, welcher ohne Note, ausschließlich mit einem Bestanden/Nicht Bestanden bewertet wird. Das Praktikum findet meist in der vorlesungsfreien Zeit statt. Für die Betreuung ist der*die Studienfachberater*in zuständig.
Ja. Für Studierende gibt es spezielle Förderprogramme (z. B. Erasmus-Austausch, DAAD), welche dich bei deinen Auslandsaufenthalt finanziell unterstützen können. Das Historische Institut unserer Universität konnte beispielsweise kürzlich das University College Dublin als neuen Partner für ein Erasmus-Auslandsjahr dazugewinnen. Falls ihr also Interesse daran habt, ein Semester oder ein Praktikum im Ausland zu verbringen, könnt ihr euch zur Beratung an unseren Instituts-Beauftragten für Erasmus und Auslandsangelegenheiten (derzeit Dr. Thomas Lindner) oder an das International Office der Uni wenden. Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite des Historischen Instituts oder auf der Homepage der Philosophischen Fakultät.
Latein
Lehramt
GRG (Neues Lehramt Gymnasium, Regionale- und Gemeinschaftsschulen ab WS 26/27)
Es sind keine Lateinkenntnisse notwendig. Jedoch gibt es die Möglichkeit, dass Latein im Profilbildungsbereich belegt werden kann. Die Lateinkurse finden dann im Rahmen des Studiums und nicht parallel statt.
Bisheriges Lehramt (Übergangsfrist bis 2032)
Die bisherige Anforderung, dass das Latinum abzulegen ist, entfällt. Stattdessen werden lediglich gesicherte Lateinkenntnisse des Sprachniveaus B1 gefordert. Der Nachweis muss spätestens bis zur Anmeldung zum Staatsexamen vorgewiesen werden.
Bachelor
Bachelor im Erstfach
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorprüfung ist der Erwerb gesicherter Lateinkenntnisse des Sprachniveaus B1. Der Nachweis muss spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorabeit vorgewiesen werden.
Bachelor im Zweitfach.
Es sind keine Lateinkenntnisse notwendig.
Sprachniveau B1 in Latein setzt voraus, dass
- gesicherte Lateinkenntnisse (min. ausreichende Leistung) über z.B. das Schulzeugnis (min. vierjähriger Schulunterricht) nachgewiesen werden, oder
- der Grundkurs Latein des Sprachenzentrums der Universität Rostock erfolgreich abgeschlossen wird.
Das Latinum als freiwillige Leistung, oder als Teil des Profilbildungsbereichs (Lehramt GRG) setzt voraus, dass
- der Grundkurs, der Intensivkurs (Vorlesungsfreie Zeit) und der Latinumkurs des Sprachenzentrums der Universität Rostock erfolgreich abgeschlossen werden.
Alle Informationen zu den Kursangeboten und deren Aufbau des Sprachenzentrums der Universität Rostock findet ihr auf:
https://www.sprachenzentrum.uni-rostock.de/sprachen/sprachen-l-r/latein/
Wenn ihr Latein (oder auch andere Sprachkurse) als Teil euren Studiums belegt, d.h. im IDWB (Bachelor) oder Profilbildungsbereich (Lehramt) bzw. diese Kenntnisse zwingend vorweisen müsst, müsst ihr keine Gebühren für die Kurse am Sprachenzentrum zahlen, könnt euch davon befreien lassen.
Nein. Allerdings empfehlen wir, so früh wie möglich mit den Kursen zu beginnen. Gerade in den ersten Semestern des Studiums (Grundstudium) sind die Module meist noch nicht so umfassend wie die Module im späteren Verlauf des Studiums. Außerdem werden Lateinkenntnisse in einigen Veranstaltungen des Aufbaustudium vorausgesetzt.
Falls du BAföG beziehst und das Latinum an der Hochschule erwirbst, kann deine Förderungshöchstdauer um ein Semester verlängert werden (siehe § 15a Abs. 3 BAföG).
Neues Lehramt GRG ab WS 26/27
An wen kann ich mich bei Problemen/Fragen wenden?
Wenn es sich um Belange in bestimmten Veranstaltungen handelt, würden wir zuallererst raten, euch direkt an den Dozierenden dieser Veranstaltung zu wenden. Außerdem könnt ihr jederzeit mit euren Fachschaftsräten der verschiedenen Studiengänge/Fächer in Kontakt treten. Wir, als eure Studierendenvertretung, sind gerne eure Ansprechpartner*innen bei Fragen und Problemen. Unsere Mitglieder sind in verschiedensten Gremien der Universität aktiv, um dauerhaft an der Verbesserung unserer Studienbedingungen mitzuarbeiten. So haben wir auch die Möglichkeit, Probleme an höhere Ebenen weiterzugeben. Zudem stehen euch die Studienfachberater*innen der Institute oder auch der AStA unserer Universität zur Seite.
In Fällen von diskriminierendem Verhalten am Historischen Institut kannst du dich zudem an Hanna Wichmann als Vertrauensdozentin des HI wenden.
Den Fachschaftsrat Geschichte kannst du, abgesehen von E-Mail oder persönlichem Gespräch, auch anonym über unser Kontaktformular erreichen.

