Ordnungen für das BA-Studienfach "Geschichte"

Studien- und Prüfungsordnungen, Modulhandbücher, Studien- und Prüfungspläne "Geschichte"

Modulbeschreibungen

  • Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).

Modulbeschreibungen

  • Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Formulare, Anträge und Prüfungsanmeldungen Bachelor "Geschichte"

Anmeldung zu seminarbegleitenden, mündlichen Prüfungen

  • Die Anmeldung zur Seminarbegleitenden mündlichen Prüfung findet künftig über das Prüfungsprotal der Universität unter https://pruefung.uni-rostock.de statt. Diese Anmeldung ersetzt das bisherige Formular

Zuständiges Institut

Informationen, Formulare und Modulkatalog Interdisziplinärer Wahlbereich (IDWB)

Anmeldung zu Modulprüfungen Interdisziplinären Wahlbereich (IDWB)

BA-Studiengang

Für Studierende, die nach den Prüfungsordnungen ab 2012 studieren, gelten neue Regelungen im Modul "Interdisziplinären Wahlbereich".

Nach den geltenden Prüfungsordnungen (ab 2018) ist im Erstfach das Modul "Interdisziplinärer Wahlbereich (IDWB)" im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten zu absolvieren (§ 4 Absatz 7). Die Prüfungsanmeldung zum Modul IDWB erfolgt ausschließlich über die folgenden Formulare!
 

Formulare und Modulkatalog

  • Modulkatalog: Hier finden Sie eine Übersicht über die angebotenen Veranstaltungen im IDWB.
     
  • Die Prüfungsanmeldung zum Modul IDWB erfolgt ausschließlich über die folgenden Formulare:
  • Bescheinigung für Anrechnung und Anerkennung (nur im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten Leistungen, durch den Fachstudienberater auszufüllen)
Welche Leistungen müssen erbracht werden:

Ausschnitt Studienordnung (ab Bachelor 2012):

§3 Absatz 2:
Im Erstfach ist ein interdisziplinärer Wahlbereich im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten zu absolvieren. Hierfür können alle Module, die an der Universität Rostock angeboten werden, belegt werden, sofern sie nicht zu einem vom Studierenden studierten Fach gehören. Darüber hinaus sind auch studienrelevante Auslandsaufenthalte, Sprachkurse und studienrelevante Praktika anrechenbar.

Praktische Umsetzung:

Umfang:

Module im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten sind frei wählbar. Es sind auch zwei 6er-Module oder andere Kombinationen zulässig. Frei wählbar bedeutet, dass auch Leistungen, die an anderen Fakultäten und an anderen Einrichtungen erbracht werden, angerechnet werden können. Vor allem die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes sollten die Studierenden in Betracht ziehen.

Hinweise zur Einschreibung in die Veranstaltungen im IDWB:

Die Einschreibung erfolgt in den jeweiligen Instituten über Stud.IP. Kommentare zu den Veranstaltungen finden Sie in den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen der Institute und/oder im LSF.

Auskünfte erhalten Sie bei den FachstudienberaterInnen aller beteiligten Institute und Fakultäten.

Inhalt / Anrechenbarkeit:

Module können gewählt werden:

Angerechnet werden außerdem:

  • Sprachkurse (Inland und Ausland)
  • Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken, z.B. Erasmus oder Auslandspraktika
  • Studienrelevante Praktika im Inland
  • Module und Leistungen an anderen Hochschulen (sofern diese während der Studienzeit im Bachelorstudiengang der PHF erbracht wurden)

Nicht angerechnet werden können:

  • Leistungen, für die bereits an anderer Stelle Leistungspunkte vergeben (undabgerechnet) wurden
  • Sprachkurse in der studierten Sprache
  • Module in den eigenen Studienfächern
  • Praktika, die vor dem Studium absolviert wurden
  • Au Pair- und Work and Travel-Aufenthalte im Ausland
  • Bundeswehrzeiten, Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr u. ä.
Sprachkurse:

Am Sprachenzentrum der Universität Rostock können Kurse im Umfang von 12 LP angerechnet werden. In diesem Umfang ist es daher möglich, kostenfreie Kurse zu besuchen. Sollten Studierende an weiteren Sprachkursen im In- oder Ausland teilnehmen, ist dafür die Finanzierung selbst zu tragen (auch für weitere Kurse im Sprachenzentrum der Universität Rostock) oder eine Förderung einzuwerben.

Bewertung:

Alle Module müssen „bestanden“ werden, eine Note wird nicht vergeben. Nimmt eine Studentin/ein Student an einem Modul der Uni Rostock teil, unterzieht sie/er sich dort der in der Modulbeschreibung genannten Abschlussprüfung. Wird diese mit 1-4 bewertet, gilt das Modul als bestanden. Bei Modulen, die eigens für den Interdisziplinären Wahlbereich geschaffen wurden, ist es möglich, die in der Modulbeschreibung formulierte Prüfungsleistung als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu kennzeichnen.

Anmeldung, Anrechnung und Anerkennung:

Belegen die Studierenden im Modulkatalog der Philosophischen Fakultät verzeichnete Module, ist für die Anmeldung zur Modulprüfung entweder das Prüfungsportal oder ansonsten das Formular „ Formular zur IDWB Prüfungsanmeldung “ zu verwenden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Anmeldefrist.

Belegen die Studierenden Module an der Universität Rostock, die nicht im Modulkatalog der Philosophischen Fakultät verzeichnet sind, melden sie sich trotzdem für den Wahlbereich im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät an. Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt mit dem Formular „IDWB Anmeldung aus anderen Studiengängen“ in der Anmeldefrist. Die Notenabfrage (bestanden/nicht bestanden) erfolgt durch das Prüfungsamt beim jeweiligen Lehrenden.

Die Formulare zur Prüfungsanmeldung sind hier auf der Homepage der Philosophischen Fakultät zu finden (siehe hier oberer Abschnitt "Formulare und Modulkatalog").

Im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten Leistungen, sind diese der Fachstudienberatung schriftlich nachzuweisen. Dort wird eine Bescheinigung ausgefüllt, die über das Prüfungsamt dem Prüfungsausschuss vorgelegt wird.

In der Vergabe gelten folgende Werte als Orientierung:

  • Praktikum (Inland): 8 Wochen = 12 LP
  • Praktikum (Ausland): 6 Wochen=12 LP
  • Studienrelevanter Auslandsaufenthalt: 8 Wochen = 12 LP
  • Sprachkurs (Ausland): 3 Wochen = 6 LP
Beratung:

Beratung zu Anerkennungsfragen wird durch die jeweiligen Fachstudienberater und -beraterinnen des Erstfaches durchgeführt, bei besonderer fachlicher Nähe zum Zweitfach kann die Beratung auch dort erfolgen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss (nach Empfehlung der Fachstudienberatung).

Wissenschaftliches Arbeiten: Regeln, Formatvorlagen, Ehrenerklärung

Wissenschaftliches Arbeiten

An der Universität sind Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten und ganz besondere formale Anforderungen zu berücksichtigen. Wie genau die formalen Anforderungen aussehen, regelt jeder Fachbereich eigenständig. Die Fakultät bietet Ihnen jedoch einheitliche Formatvorlagen, die Sie für Ihre Hausarbeiten und Präsentationen verwenden können.

Wichtig: Einer Hausarbeit an der Philosophischen Fakultät ist immer eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizulegen.

Starthilfe: Wissenschaftliches Arbeiten

Innerhalb des Studium-Optimum-Projektes „TutorInnenprogramm: Lernen auf Augenhöhe“ wurden Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten und Hausarbeiten entwickelt sowie für die Philosophische Fakultät angepasst. Die Dokumente der PHF sind in Violett. Die Vorlagen für Microsoft Word, OpenOffice und LaTeX sowie weitere hilfreiche und studienunterstützende Materialien stehen unter www.starthilfe.uni-rostock.de als Download zur Verfügung. Nachfolgend sind die Vorlagen für Microsoft Word und PowerPoint direkt verlinkt. Bitte beachten Sie die Eigenverantwortlichkeit. Die Endkontrolle der Richtigkeit aller formaler Angaben liegt stets bei der Anwenderin und dem Anwender.

HINWEIS: Die einzelnen fächerspezifischen Vorgaben für Haus- oder Abschlussarbeiten können in den Vorlagen nicht berücksichtigt werden und müssen mit den Fächern abgesprochen werden.

Word-Vorlagen:

 

Regeln wissenschaftlichen Arbeitens

Die Achtung fremden geistigen Eigentums gehört zu den für alle Lehrenden und Studierenden der Universität Rostock verbindlichen Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Verletzung dieser Grundregeln durch geistigen Diebstahl (Plagiat) stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekenn­zeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.

Genauere Informationen über die in Ihrem Fachgebiet gültigen Regeln korrekten Zitierens und Arbeitens mit Quellen erhalten Sie von den DozentInnen sowie in einschlägigen Lehrveranstaltungen und Modulen.

Zur Vermeidung von Plagiaten gelten ab sofort die folgenden Maßnahmen: 

  1. Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät sind gehalten, zu Beginn Ihres Studiums die Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit zur Kenntnis zu nehmen und ab Matrikel WS 2009/10 durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die Abgabe der Erklärung erfolgt in den Instituten im jeweiligen Erstfach.
  2. Allen schriftlichen Arbeiten, die die Grundlage für einen Leistungsnachweis bilden, ist eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizufügen.
  3. Alle Studierenden sind verpflichtet, diese schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zusätzlich in maschinenlesbarer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Details (Einreichung auf Datenträger [CD] zusammen mit der Arbeit oder separate Übersendung per Email-Attachment, Art der Kennzeichnung etc.) legen die BetreuerInnen der Arbeiten fest. 
  4. Alle Plagiatsfälle werden in einer zentralen Liste beim Prüfungsamt erfasst.

Bitte tragen Sie durch frühzeitige Information und verantwortliches Verhalten dazu bei, dass die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis auf Fakultäts- und Universitätsebene allgemein beachtet werden und fruchtbringend zur Wirkung kommen können.